Das französische Parlament hat am 29. Juni das Umweltgesetz Grenelle 2 in Paris verabschiedet. Experten zufolge war dies ein wichtiger Schritt, um den Umwelt- und Klimaschutz feste im politischen Handeln Frankreichs zu verankern. Das Gesetz verfolgt als Ziel unter anderem die Bekämpfung der Erderwärmung, den Erhalt der Artenvielfalt, eine nachhaltige Abfallwirtschaft sowie den Ausbau erneuerbarer Energien.
Für Letztere bringt das Gesetz zahlreiche Änderungen mit sich. So wird es künftig möglich sein, Biogas in das öffentliche Gasnetz einzuspeisen. Zudem wird der Biogasproduzent von der bisher geltenden Produzentengenehmigung befreit. Der Anlagenbetreiber kann Kaufverträge mit den französischen Gasversorgern abschließen. Die Tarife und die Gestaltung der Abnahmepflicht müssen jedoch noch durch eine entsprechende Verordnung festgelegt werden. „Die Produktion von Biogas wird mit Grenelle weitaus attraktiver“, freut sich Marc Jedliczka vom französischen Verband Hespul.
Ausnahme sind Windräder, die weniger als 30 Meter hoch sind. Windparks müssen 500 Meter von Wohnbaugebieten entfernt sein und gelten als „umweltgefährdend“, sobald die Masthöhe 50 Meter überschreitet. Folglich sind sie in Zukunft dem französischen Immissionsschutzverfahren unterworfen. Diskussionen verursachen zudem die Regionalpläne (schémas regionaux), die laut Grenelle 2 künftig Zonen ausweisen sollen, auf denen Windparks gebaut werden dürfen (zones de développement de l´éolien, ZDE). Demnach entscheiden die einzelnen Präfekten, wo und wie viele Zonen sie ausweisen. Skeptiker befürchten, die Regionen könnten zu wenige Zonen angeben. Zudem gibt es bereits ZDEs. Ob diese künftig von den Regionalplänen berücksichtigt werden oder herausfallen, ist bisher unklar. Ebenfalls neu: Grenelle 2 initiiert Offshore. Bis zum Jahr 2020 sieht das Gesetz 6.000 MW installierte Leistung auf dem Meer vor. Noch im Oktober wird die Regierung eine Ausschreibung für Anlagen mit einer Gesamtleistung von 3.000 MW lancieren. Die Auswahl soll im Spätsommer 2011 erfolgen.
Für die Photovoltaikbranche hat Grenelle 2 keine Änderungen eingeführt. Die am 12. Januar in einer Verordnung erlassenen Tarife wurden bestätigt. Auch die Tarife für Biomasse und Geothermie bleiben vorerst erhalten.
Die Einführung eines Umweltgesetzes wurde schon 2007 auf dem Umweltgipfel Grenelle de l’Environnement initiiert, auf dem sich Vertreter aus Politik und Wirtschaft trafen, um über konkrete Ziele zu beraten. Grenelle 2 liefert nun den juristischen Werkzeugkasten, um die im Rahmen des Umweltgipfels übernommenen Verpflichtungen (Grenelle 1) konkret umsetzen zu können. So schreibt es beispielsweise die Vergütung einzelner Energieformen vor, sodass über einen Erlass später entsprechende Tarife festgelegt werden können.